Nachdem das vorhandene TLF 16/25 altersbedingt (Baujahr 1989) immer häufiger technische Ausfälle hat, und auch die Pumpentechnik regelmäßig Fehlfunktionen hat muss hier dringend über eine Lösung nachgedacht werden. Da der Aufbau- und Pumpenhersteller, sowie zahlreiche Folgefirmen, schon lange nicht mehr existiert ist eine Problembehebung äußerst schwierig. Ein kompletter Umbau der Technik auf einen anderen Anbieter ist hinsichtlich des großen Kostenaufwandes und des Alters des Fahrzeuges (ab 2019 mit 30 Jahren ein Oldtimer) wirtschaftlich unrentabel. Folglich erscheint eine Ersatzbeschaffung als einzige wirtschaftliche Lösung.
07. Februar 2017
Beschluss des Marktgemeinderates zur Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges 20 (HLF 20)
08. Februar 2017
Antragstellung für die Bezuschussung durch den Freistaat Bayern an die Regierung von Unterfranken
14. Februar 2017
Eingangsbestätigung der Regierung zum vorgenannten Zuschussantrag
-> Telefonische Information des Kreisbrandrates, dass eine Stellungnahme des Kreisbrandrates und Weiterbearbeitung des Zuschussantrages zwingend ein aktueller Feuerwehrbedarfsplan vorliegen muss.
09. März 2017
Fertigstellung des Feuerwehrbedarfsplanes durch eine Arbeitsgruppe bestehend auf Vertretern des Marktgemeinderates und der Feuerwehr, sowie Unterzeichnung dieses durch KBR und KBI
14. März 2017
Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes durch den Marktgemeinderat Burgsinn
03. April 2017
Besprechung zwischen Gemeinde, Regierung von Unterfranken und der Kreisbrandinspektion mit dem Ergebnis, dass der Feuerwehrbedarfsplan geringfügig angepasst werden, sowie ein Konzept für den Neubau eines Gerätehauses erstellt werden muss.
25. Juli 2017
Fertigstellung eines entsprechenden Konzeptes und Vorlage bei Regierung und Kreisbrandinspektion
Dezember 2017 - Februar 2018
Gespräche zwischen Regierung, Kreisbrandinspektion und Gemeinde zum weiteren Vorgehen zwecks notwendiger Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges und Gerätehausneubau
09. April 2018
Eingang der Stellungnahme des Kreisbrandrates zur Beschaffung des HLF 20
17. April 2018
Weitere Informationen an die Regierung von Unterfranken zum Konzept des Feuerwehrgerätehauses und Darlegung der Möglichkeit der Unterbringung des neuen Fahrzeuges bis zur Fertigstellung eines Neubaues.
07. Mai 2018
Weitere Besprechung zwischen Regierung, Kreisbrandinspektion und Gemeinde zum weiteren Vorgehen. Im Ergebnis sollte dann nach einer weiteren Änderung des Bedarfsplanes die Erstellung eines Zuwendungsbescheides möglich sein.
Mai / Juni 2018
Verschiedene Vorführungen und Besichtigungen von entsprechenden Feuerwehrfahrzeugen verschiedener Hersteller und Aufbauer zur Meinungsfindung und Vorbereitung eines Leistungsverzeichnisses.
17. Juli 2018
Rückfragen der Regierung zur Anpassung der Unterbringung des neuen Fahrzeuges bis zur Fertigstellung eines Neubaues wurden unmittelbar beantwortet.
19. Juli 2018
Nach Rücksprache mit der Regierung kann aktuell ein Zuwendungsbescheid lediglich mit immensen Auflagen erstellt werden, so dass das zu beschaffende Fahrzeug nur mit zahlreichen Einschränkungen ausgeschrieben werden dürfte. Da die Fahrzeugbeschaffung für die nächsten 30 Jahre erfolgen wird muss zur Vermeidung der entsprechenden Auflagen der Neubau des Feuerwehrgerätehauses weiter vorangetrieben werden.
Sobald ein entsprechender Zuschussantrag mit einer genehmigungsfähigen Planung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses eingereicht wird, kann laut Regierung von Unterfranken ein Zuwendungsbescheid ohne die entsprechenden Auflagen erfolgen.
Im Hinblick auf die lange Nutzung eines neuen Fahrzeuges einigte man sich auf dieses Vorgehen in der Hoffnung, dass das vorhandene Feuerwehrfahrzeug diesen Zeitraum noch übersteht.